Barrierefreies Bad: Zuschuss der Pflegekasse richtig beantragen
2 Min. Lesezeit Adria Meisterbetrieb

Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme – und bei mehreren Personen im Haushalt sogar mehr. Wie der Antrag funktioniert und was gefördert wird.

Ein bodengleicher Duschzugang, ein unterfahrbarer Waschtisch, ein erhöhtes WC: Solche Umbauten sind keine Luxusausstattung, sondern verlängern die Zeit, die man selbstständig in der eigenen Wohnung bleiben kann. Und sie werden gefördert – oft deutlich besser, als viele wissen.

Der Zuschuss der Pflegekasse

Für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad – Pflegegrad 1 genügt. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen.

Wichtig: Als „eine Maßnahme" gilt das gesamte Umbauvorhaben zu einem Zeitpunkt. Ändert sich die Pflegesituation später wesentlich, kann erneut beantragt werden.

Die Reihenfolge

1. Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb einholen.
2. Antrag bei der Pflegekasse stellen, mit Beschreibung der Einschränkung und der geplanten Maßnahme.
3. Bewilligung abwarten.
4. Erst danach umbauen.
5. Rechnung einreichen.

Auch hier gilt: Vorher bauen kostet den Anspruch. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen.

Weitere Fördertöpfe

Die KfW fördert altersgerechten Umbau mit einem zinsgünstigen Kredit; je nach Haushaltslage sind zusätzlich Zuschüsse möglich. Beide Wege lassen sich mit dem Pflegekassenzuschuss kombinieren – die Pflegekassenleistung wird nicht auf die KfW-Förderung angerechnet, umgekehrt aber schon auf die förderfähigen Kosten. Wir klären das im Einzelfall.

Was sich baulich wirklich lohnt

Bodengleiche Dusche mit mindestens 120 x 120 Zentimetern. Das ist die wichtigste Einzelmaßnahme und macht das Bad auch ohne Einschränkung angenehmer.

Verstärkte Wände für Haltegriffe. In der Rohinstallation kostet das fast nichts – nachträglich bedeutet es eine neue Baustelle.

Bewegungsfläche von 120 x 120 Zentimetern vor den Objekten. Oft entsteht sie schon dadurch, dass die Badewanne weicht.

Rutschhemmende Fliesen (Bewertungsgruppe B) im Duschbereich. Kostet praktisch keinen Aufpreis, wenn man es von Anfang an mit einplant.

Erhöhtes WC und ein Waschtisch in 85 bis 90 Zentimetern Höhe. Kleine Änderung, große Wirkung.

Und wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Dann bleibt die Möglichkeit, die Handwerkerleistung steuerlich geltend zu machen: 20 Prozent des Lohnanteils, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Dafür muss die Rechnung überwiesen werden – Barzahlung wird nicht anerkannt.

Wir unterstützen beim Antrag: Kostenvoranschlag in der von den Kassen erwarteten Form, Beschreibung der Maßnahme, Beratung zu den sinnvollen Schritten. Sprechen Sie uns an.

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