Heizungsgesetz 2024: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Heizungsgesetz 2024: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

19.11.2025 | 0 Kommentare | 0 Likes

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz. Viele Hausbesitzer sind unsicher, was dies für ihre bestehende Heizung bedeutet. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Bestandsschutz für bestehende Heizungen

Gute Nachrichten: Ihre funktionierende Gas- oder Ölheizung darf weiterlaufen! Es gibt keinen Zwang zum sofortigen Austausch. Erst wenn die Heizung irreparabel defekt ist, müssen Sie über eine neue Lösung nachdenken. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen jedoch in vielen Fällen ausgetauscht werden.

65-Prozent-Regel ab 2024

Bei Neubauten in Neubaugebieten muss ab 2024 jede neue Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen bis 2026 (Großstädte) bzw. 2028 (kleinere Kommunen), abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

Welche Optionen habe ich?

Wärmepumpen sind die beliebteste Lösung und erfüllen die Vorgaben automatisch. Auch möglich: Anschluss an Fernwärme, Biomasseheizungen, Solarthermie-Hybridanlagen oder wasserstofffähige Gasheizungen. Wir beraten Sie, welche Lösung für Ihr Gebäude optimal ist.

Attraktive Förderungen nutzen

Der Staat unterstützt den Heizungstausch mit bis zu 70% Förderung durch die KfW. Die Basisförderung liegt bei 30%, zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20% (bis 2028) und einen Einkommensbonus von 30% für Haushalte mit niedrigem Einkommen.

Keine Panik - Besonnenheit zahlt sich aus

Wichtig: Überstürzen Sie nichts! Eine gute Planung und fachgerechte Beratung sind entscheidend. Wir analysieren Ihr Gebäude, berechnen die optimale Heizlast und empfehlen die wirtschaftlichste Lösung für Ihre Situation.

Unser Tipp: Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin. Wir helfen Ihnen bei der Planung, Förderanträgen und der fachgerechten Installation Ihrer neuen Heizung!

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