Das GEG verunsichert viele: Muss die Gasheizung raus? Was wirklich gilt und was nicht.
Die Medienberichte verunsichern: Gasheizungsverbot! Aber was gilt wirklich? Wir klären auf.
Bestandsschutz gilt!
Funktionierende Gasheizungen dürfen weiterbetrieben werden. Es gibt keine Pflicht zum sofortigen Austausch.
Reparatur erlaubt
Defekte Teile dürfen repariert und ausgetauscht werden. Erst wenn die Anlage irreparabel ist, greifen neue Regeln.
Was gilt bei Neukauf?
Ab 2024 müssen neue Heizungen zu 65% erneuerbare Energien nutzen. Das betrifft:
Neubaugebiete: Sofort gültig.
Bestehende Gebäude: Abhängig von der kommunalen Wärmeplanung (2026-2028).
Übergangsfristen
Fällt die Heizung vor der kommunalen Wärmeplanung aus, gibt es Übergangsfristen von bis zu 5 Jahren.
Unser Rat
Keine Panik, aber planen! Wenn die Heizung über 20 Jahre alt ist, macht es Sinn, sich frühzeitig mit Alternativen zu beschäftigen.
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